Arbeitsverhältnis kündigen
Arbeitsvertrag kündigen, Elternzeit beantragen oder Zeugnis anfordern.
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Prüfen Sie jedoch unbedingt Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, da dort oft längere Fristen vereinbart sind.
Formvorschriften beachten
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform (§ 623 BGB). Elektronische Formen wie E-Mail oder Fax sind nichtig. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein.