In Deutschland gibt es derzeit keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice; eine geplante Erörterungspflicht ist noch nicht in Kraft. Die Corona-bedingte Homeoffice-Pflicht aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (§ 28b IfSG) entfiel ab 1. Juli 2021.
Über Antrag Home Office
In Deutschland existiert derzeit kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer auf Homeoffice. Die Gewährung von Homeoffice basiert primär auf der Zustimmung des Arbeitgebers oder auf entsprechenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Die Bundesregierung plant zwar, einen Erörterungsanspruch für Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten einzuführen, bei dem eine Ablehnung nur aus betrieblichen Gründen erfolgen darf, dies ist jedoch noch nicht gesetzlich umgesetzt. Unabhängig davon müssen Arbeitgeber Homeoffice-Anträge nach dem Grundsatz des billigen Ermessens und des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes prüfen und dürfen sie nicht willkürlich ablehnen.
Wichtige Zahlen und Fakten
- Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice; Umsetzung erfordert Zustimmung des Arbeitgebers oder Vereinbarung im Vertrag/Tarifvertrag.
- Die Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtete Arbeitgeber befristet bis 30. Juni 2021, Homeoffice anzubieten, wo möglich; Pflicht entfiel ab 1. Juli 2021.
- Gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Arbeitsschutz gelten auch im Homeoffice und müssen vom Arbeitgeber gewährleistet werden.
Das sollten Sie wissen
- Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice; die Umsetzung erfordert eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und Arbeitsschutz gelten auch im Homeoffice und müssen vom Arbeitgeber gewährleistet werden.
- Eine einmal vertraglich vereinbarte Homeoffice-Regelung kann nicht ohne Weiteres einseitig vom Arbeitgeber beendet werden, es sei denn, dies ist durch eine wirksame Kündigungsklausel explizit vorgesehen.
Häufige Fragen zur Antrag Home Office
Habe ich als Arbeitnehmer ein gesetzliches Recht auf Homeoffice in Deutschland?
Nein, in Deutschland gibt es derzeit kein allgemeines gesetzliches Recht auf Homeoffice. Die Möglichkeit zum Homeoffice hängt von der Zustimmung Ihres Arbeitgebers oder von entsprechenden Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab.
Muss mein Arbeitgeber meinen Homeoffice-Antrag begründen, wenn er ihn ablehnt?
Ja, grundsätzlich muss der Arbeitgeber eine Ablehnung nicht formell begründen, sofern keine tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen dies vorschreiben. Die Ablehnung darf jedoch nicht willkürlich oder sachfremd sein und muss dem Grundsatz des billigen Ermessens sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen.
Welche Arbeitszeit- und Pausenregelungen gelten im Homeoffice?
Im Homeoffice gelten dieselben Arbeitszeitgesetze und vertraglichen Regelungen wie im Büro. Das bedeutet, dass Sie die vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten einhalten müssen. Der Arbeitgeber bleibt für die Einhaltung dieser Vorschriften und den Arbeitsschutz verantwortlich.
Kann mein Arbeitgeber mich aus dem Homeoffice zurück ins Büro beordern, wenn eine Vereinbarung besteht?
Eine bestehende und vertraglich vereinbarte Homeoffice-Regelung kann der Arbeitgeber in der Regel nicht einseitig widerrufen. Eine Rückkehrpflicht ins Büro ist nur möglich, wenn dies in der Homeoffice-Vereinbarung ausdrücklich durch eine wirksame Kündigungsklausel vereinbart wurde oder eine Änderungskündigung erfolgt.