Änderung Bankverbindung

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Die Mitteilung von Bankverbindungsänderungen an Vertragspartner ist rechtlich notwendig, um Zahlungsstörungen zu vermeiden. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) regelt seit 2016 die Pflichten beim Kontowechsel; Banken müssen Daueraufträge und Lastschriften innerhalb von 5 Geschäftstagen übertragen (§ 25 ZKG).

Über Änderung Bankverbindung

Die Änderung einer Bankverbindung erfordert die rechtzeitige und korrekte Mitteilung an alle relevanten Vertragspartner, um den reibungslosen Ablauf von Zahlungen sicherzustellen und rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Dies betrifft sowohl eingehende Zahlungen wie Gehalt oder Miete als auch ausgehende Zahlungen via Lastschrift. Eine schriftliche oder textliche Mitteilung ist hierbei aus Beweisgründen stets zu empfehlen.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Die neue Bank muss 5 Geschäftstage nach Erhalt aller Informationen die gewünschten Daueraufträge einrichten, Lastschriften akzeptieren und Einzahler (z.B. Arbeitgeber) mit Kopie der Ermächtigung benachrichtigen.
  • Beide Banken dürfen Entgelte für den Kontowechselservice nur erheben, wenn dies vorher vereinbart wurde und die Entgelte angemessen sowie an tatsächlichen Kosten orientiert sind.
  • Bei Änderungen von Lastschriftmandaten wird i.d.R. ein neues Mandat erforderlich, wenn sich die Identität des Zahlungsempfängers ändert. Alle Mandatsangaben können grundsätzlich geändert werden.
  • Haften Banken gesamtschuldnerisch (beide), wenn z.B. ein Dauerauftrag nicht auf die neue Bank übertragen wird und dadurch finanzielle Schäden entstehen (§ 25 ZKG).

Das sollten Sie wissen

  • Bei SEPA-Lastschriftmandaten ist die Änderung der Kontoverbindung des Zahlers dem Zahlungsempfänger mitzuteilen; bei einem Wechsel des Zahlungspflichtigen oder der Bank ist oft ein neues Mandat erforderlich.
  • Nutzen Sie den Kontowechselservice Ihrer neuen Bank, um Lastschriften und Daueraufträge automatisiert umzustellen, und fordern Sie stets eine Bestätigung der Änderung an, um einen Nachweis zu haben.

Häufige Fragen zur Änderung Bankverbindung

Muss ich jede Änderung meiner Bankverbindung schriftlich mitteilen?

Obwohl viele Unternehmen Online-Portale oder E-Mail für die Mitteilung anbieten, ist eine Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder schriftlicher Brief) aus Beweisgründen dringend anzuraten.

Was passiert, wenn ich meinem Arbeitgeber die neue Bankverbindung nicht rechtzeitig mitteile?

Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Bankverbindung nicht mitteilen, kann das Gehalt weiterhin auf das alte Konto überwiesen werden. Teilen Sie sie jedoch mit, muss der Arbeitgeber auf das neue Konto zahlen, andernfalls muss er ggf. zweimal zahlen.

Kann mein Vertrag gekündigt werden, wenn eine Lastschrift aufgrund einer nicht mitgeteilten Bankverbindungsänderung fehlschlägt?

Ja, wiederholte fehlgeschlagene Lastschriften können im schlimmsten Fall zu Mahnungen, Verzug und sogar zur Kündigung des Vertrages führen. Eine rechtzeitige Mitteilung ist daher essenziell.

Welche Daten benötige ich für die Mitteilung einer Bankverbindungsänderung?

Wichtige Angaben sind in der Regel Ihre neue IBAN, der Name des Kontoinhabers, das Datum, ab dem die neue Bankverbindung gelten soll, sowie Ihre Kunden- oder Vertragsnummer beim jeweiligen Partner.