Ankündigung Pflegezeit

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Redaktion Kündigungsvorlage.de

Die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG ermöglicht eine Freistellung bis zu 6 Monaten bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten, mit Ankündigungsfrist von 10 Arbeitstagen in Textform (§ 3 Abs. 3 PflegeZG). Die Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG erlaubt eine Arbeitszeitreduzierung auf min. 15 Stunden/Woche bis 24 Monate bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, mit 8-wöchiger Ankündigungsfrist.

Über Ankündigung Pflegezeit

Die Pflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmern in Deutschland, sich für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen, der mindestens Pflegegrad 1 besitzt, teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. Diese Freistellung kann für bis zu sechs Monate erfolgen und bietet einen besonderen Kündigungsschutz. Ergänzend dazu gibt es die Familienpflegezeit, die eine Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate ermöglicht. Beide Formen können miteinander kombiniert werden, wobei die Gesamtdauer 24 Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen nicht überschreiten darf.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Ankündigungsfrist für Pflegezeit: spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn in Textform.
  • Rechtsanspruch auf Pflegezeit besteht bei Arbeitgebern mit regelmäßig mehr als 15 Beschäftigten.
  • Kündigungsschutz von Ankündigung (höchstens 12 Wochen vor Beginn) bis Beendigung der Pflegezeit.
  • Ankündigungsfrist für Familienpflegezeit: 8 Wochen.

Das sollten Sie wissen

  • Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform angekündigt werden.
  • Für die Dauer der Freistellung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, es kann jedoch ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.
  • Von der Ankündigung der Pflegezeit (höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beendigung der Freistellung besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
  • Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes (MD) mit mindestens Pflegegrad 1 nachgewiesen werden.

Häufige Fragen zur Ankündigung Pflegezeit

Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit hingegen ermöglicht eine Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate. Die Pflegezeit ermöglicht eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung für bis zu sechs Monate zur Pflege eines nahen Angehörigen. Beide können kombiniert werden, dürfen aber insgesamt 24 Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen nicht überschreiten.

Wie melde ich Pflegezeit bei meinem Arbeitgeber an?

Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor dem gewünschten Beginn in Textform angekündigt werden. Dabei müssen Sie den Zeitraum und den Umfang der Freistellung sowie bei teilweiser Freistellung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Eine Bescheinigung über den Pflegegrad des Angehörigen ist beizufügen oder nachzureichen.

Erhalte ich während der Pflegezeit mein Gehalt weiterhin?

Grundsätzlich ist die Pflegezeit eine unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen, um Einkommensverluste abzumildern.

Bin ich während der Pflegezeit vor Kündigung geschützt?

Ja, während der Pflegezeit, der Familienpflegezeit und auch der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Ankündigung (maximal zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn) und endet mit dem Ende der Freistellung. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde für Arbeitsschutz möglich.