Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis gemäß § 109 GewO, das mindestens Art und Dauer der Tätigkeit umfasst und auf Verlangen qualifiziert werden kann. Der Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden und verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB), kann aber früher verwirken.
Rechtsgrundlage: § 195 BGB
Über Arbeitszeugnis anfordern
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) und §§ 630 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einem einfachen Zeugnis, das Art und Dauer der Tätigkeit bestätigt, und einem qualifizierten Zeugnis, welches zusätzlich die Leistungen und das Verhalten bewertet. Der Arbeitnehmer muss dieses Zeugnis aktiv beim Arbeitgeber anfordern (Holschuld), wobei es sowohl wahrheitsgemäß als auch wohlwollend formuliert sein muss, um die berufliche Zukunft nicht unnötig zu erschweren.
Wichtige Zahlen und Fakten
- Der Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis ergibt sich aus § 109 GewO: Es muss mindestens Art und Dauer der Tätigkeit enthalten, auf Verlangen Leistung und Verhalten (qualifiziertes Zeugnis).
- Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren gemäß § 195 BGB, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres der Beendigung; in der Praxis kann er nach 6-12 Monaten verwirken (§ 242 BGB).
- Der Arbeitnehmer muss das Zeugnis aktiv anfordern (Holschuld); der Arbeitgeber muss es auf Verlangen ausstellen.
- Arbeitgeber müssen das Zeugnis innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung ausstellen.
Das sollten Sie wissen
- Jeder Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Arbeitnehmer können zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis (nur Art und Dauer der Tätigkeit) und einem qualifizierten Arbeitszeugnis (zusätzlich Bewertung von Leistung und Verhalten) wählen. Das qualifizierte Zeugnis ist in der Regel für Bewerbungen aussagekräftiger und wird bevorzugt.
- Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 195 BGB). Kürzere Fristen können jedoch in Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt sein, und der Anspruch kann in der Praxis bereits nach 6-12 Monaten verwirken.
- Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis nach Aufforderung unverzüglich ausstellen, was in der Praxis je nach Komplexität der Position und Unternehmensgröße 2 bis 6 Wochen bedeuten kann.
- Korrekturen am Arbeitszeugnis können in der Regel innerhalb von etwa 6 Monaten nach Erhalt verlangt werden, da Gerichte davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sich danach schwerer an Details erinnern kann.
Häufige Fragen zur Arbeitszeugnis anfordern
Muss ich ein Arbeitszeugnis aktiv anfordern?
Ja, als Arbeitnehmer haben Sie eine sogenannte "Holschuld". Der Arbeitgeber ist zwar zur Ausstellung verpflichtet, kommt dieser Pflicht aber nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen hin nach. Es empfiehlt sich, die Anforderung schriftlich zu stellen (§ 195 BGB).
Welches Arbeitszeugnis sollte ich anfordern – ein einfaches oder ein qualifiziertes?
In der Regel sollten Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. Dieses enthält neben Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens, was für zukünftige Bewerbungen von großer Bedeutung ist. Ein einfaches Zeugnis ist nur bei sehr kurzer Beschäftigungsdauer oder zur Vermeidung von Streitigkeiten über Formulierungen sinnvoll.
Welche Frist muss ich beachten, um ein Arbeitszeugnis anzufordern?
Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 195 BGB). Es wird jedoch dringend empfohlen, das Zeugnis zeitnah, idealerweise innerhalb von 6 bis 12 Monaten, anzufordern, da der Anspruch auch schon früher verwirkt sein kann. Achten Sie zudem auf mögliche kürzere Ausschlussfristen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Kann ich auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis verlangen?
Ja, Sie können ein sogenanntes Zwischenzeugnis verlangen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Solche Gründe können beispielsweise ein Vorgesetztenwechsel, ein interner Wechsel der Abteilung oder Position, oder eine anstehende Bewerbung sein (§ 195 BGB).
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitszeugnis Fehler enthält oder ich mit dem Inhalt unzufrieden bin?
Sie haben einen Anspruch auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses, wenn es sachliche Fehler enthält oder der Inhalt nicht der Wahrheitspflicht oder dem Grundsatz des Wohlwollens entspricht. Fordern Sie die Korrektur zeitnah, in der Regel innerhalb von etwa 6 Monaten nach Erhalt. Bei Uneinigkeit und erfolgloser außergerichtlicher Klärung können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.