Internet, Telefon & Handyverträge kündigen
Verträge kündigen, Rufnummernmitnahme oder Störung melden.
Neue Regeln seit dem TKG 2021
Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 dürfen sich Telekommunikationsverträge nach Ablauf der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die maximale Erstlaufzeit beträgt weiterhin 24 Monate.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht Ihr Anbieter die Preise, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den Vertrag innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Mitteilung fristlos kündigen. Achten Sie auf die Benachrichtigung — viele Anbieter informieren nur per E-Mail oder App.