Die Rufnummernmitnahme ist seit dem 1. Dezember 2021 für Endnutzer kostenfrei (§ 59 TKG). Die meisten angegebenen Fakten sind korrekt, jedoch fehlt eine vollständige rechtliche Referenz und aktuelle Quellen zu Fristen und Entschädigungen.
Rechtsgrundlage: § 59 TKG
Über Rufnummernmitnahme (Portierung)
Die Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, ermöglicht es Verbrauchern in Deutschland, ihre bestehende Telefonnummer bei einem Anbieterwechsel zu behalten. Dieses Recht ist im Telekommunikationsgesetz (§ 59 TKG) verankert und gilt sowohl für Mobilfunk- als auch für Festnetznummern. Seit dem 1. Dezember 2021 ist der Vorgang der Rufnummernmitnahme für Endnutzer kostenfrei. Der Prozess beinhaltet die Freigabe der Rufnummer durch den bisherigen Anbieter und deren technische Registrierung beim neuen Anbieter, um eine nahtlose Kommunikation zu gewährleisten und den Aufwand einer Nummernänderung zu vermeiden.
Wichtige Zahlen und Fakten
- Rufnummernmitnahme ist seit 1. Dezember 2021 vollständig kostenfrei für Endnutzer im Mobilfunk- und Festnetzbereich.
- Vor 2021 galt eine Maximalgebühr von 6,82 € für Mobilfunk-Rufnummernportierung, festgelegt durch die Bundesnetzagentur (seit 20. April 2020).
Das sollten Sie wissen
- Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Rufnummernmitnahme in Deutschland für alle Endnutzer, sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich, vollständig kostenfrei.
Häufige Fragen zur Rufnummernmitnahme (Portierung)
Was kostet die Rufnummernmitnahme?
Die Rufnummernmitnahme ist seit dem 1. Dezember 2021 in Deutschland für alle Endnutzer, sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich, kostenfrei (§ 59 TKG).
Wann kann ich die Rufnummernmitnahme beauftragen?
123 Tage — die Beauftragung ist frühestens vor Vertragsende und bis zu 90 Tage nach Vertragsende möglich. Bei einem laufenden Vertrag kann die Nummer auch vorzeitig mit einem sogenannten 'Opt-in' freigegeben werden (§ 59 TKG).
Was passiert, wenn meine Rufnummernmitnahme verzögert wird oder fehlschlägt?
Sollte die technische Aktivierung der Rufnummer nicht spätestens innerhalb eines Arbeitstages erfolgen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 10 Euro pro Verzögerungstag vom verantwortlichen Anbieter. Der alte Vertrag läuft bis zum erfolgreichen Wechsel weiter, wobei die Anschlussentgelte ab Vertragsende um 50 Prozent reduziert werden, sofern der Kunde die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Kann ich meine Rufnummer auch vor Vertragsende mitnehmen?
Ja, eine vorzeitige Rufnummernmitnahme ist möglich. Hierfür müssen Sie Ihren alten Anbieter über ein 'Opt-in' informieren, damit die Rufnummer freigegeben wird. Ihr alter Vertrag läuft in diesem Fall mit einer neuen Rufnummer weiter, und die Kosten für beide Verträge fallen bis zum regulären Vertragsende an (§ 59 TKG).
Was muss ich bei einem Prepaid-Tarif für die Rufnummernmitnahme beachten?
Bei Prepaid-Tarifen ist statt einer Kündigung eine sogenannte 'Verzichtserklärung' beim alten Anbieter abzugeben, um die Rufnummer zur Portierung freizugeben. Eventuelles Restguthaben muss aktiv beim Anbieter eingefordert werden (§ 59 TKG).