Als Mieter können Sie Ihren Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen — unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung leben (§ 573c BGB). Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen (§ 568 BGB), das heißt mit eigenhändiger Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter.
Rechtsgrundlage: § 573c BGB, § 568 BGB, § 573 BGB
Über Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses in Deutschland beendet den Vertrag unter Einhaltung gesetzlicher Fristen und formaler Anforderungen. Sie muss zwingend in Schriftform erfolgen und von allen Vertragsparteien eigenhändig unterschrieben werden. Während Mieter grundsätzlich keinen Grund angeben müssen, benötigt ein Vermieter für eine ordentliche Kündigung stets ein berechtigtes Interesse, wie Eigenbedarf oder eine Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung. Die Kündigungsfristen variieren je nachdem, ob Mieter oder Vermieter kündigen und wie lange das Mietverhältnis bereits besteht.
Wichtige Zahlen und Fakten
- 3 Monate gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter, unabhängig von der Wohndauer (§ 573c Abs. 1 BGB).
- Mieter können den Mietvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB).
- Die Kündigung durch den Mieter muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 3 BGB).
- Eine eigenhändige Unterschrift ist für die Schriftform der Mieterkündigung nicht zwingend erforderlich; eine qualifizierte elektronische Signatur oder andere sichere elektronische Formen genügen seit 2023.
Das sollten Sie wissen
- Die Kündigung muss stets in schriftlicher Form erfolgen und die eigenhändige Unterschrift aller Hauptmieter bzw. Vermieter tragen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder mündlich ist unwirksam.
- Für Mieter beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit der Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats endet.
- Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist gestaffelt nach der Dauer des Mietverhältnisses: 3 Monate bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren, 6 Monate bei 5 bis 8 Jahren und 9 Monate bei über 8 Jahren.
- Vermieter benötigen für eine ordentliche Kündigung immer einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, wie Eigenbedarf, die Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie oder eine schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters.
- Der Nachweis des Zugangs der Kündigung ist entscheidend. Es wird empfohlen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, Einwurf-Einschreiben oder persönlicher Übergabe mit Empfangsbestätigung zuzustellen.
Gesetzliche Kündigungsfristen für Mieter
Für Mieter gilt fast immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, egal wie lange sie schon in der Wohnung leben. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ankommen, damit dieser Monat noch zur Frist zählt (Samstag gilt als Werktag).
Der Mythos vom Nachmieter
Viele Mieter glauben, sie könnten früher aus dem Vertrag, wenn sie drei Nachmieter stellen. Das ist falsch! Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren, es sei denn, der Mietvertrag enthält eine entsprechende 'Nachmieterklausel' oder es liegt ein echter Härtefall vor. In der Praxis lassen viele Vermieter aber mit sich reden.
Kautionsrückzahlung und Fristen
Der Vermieter muss die Kaution nicht sofort bei Auszug zurückzahlen. Er hat eine angemessene Prüfungsfrist (oft 3 bis 6 Monate), um festzustellen, ob Ansprüche bestehen (z.B. Schäden, Nachzahlung Nebenkosten). Ein Teil der Kaution darf für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung einbehalten werden.
Schönheitsreparaturen beim Auszug
Müssen Sie streichen? Prüfen Sie Ihren Mietvertrag! Klauseln mit starren Fristen (z.B. 'Küche muss alle 3 Jahre gestrichen werden') sind oft unwirksam. Ist die Klausel ungültig, müssen Sie die Wohnung nur 'besenrein' übergeben. Bei wirksamen Klauseln müssen Sie Renovierungen durchführen, wenn diese durch Abnutzung tatsächlich erforderlich sind.
Alle Mieter müssen unterschreiben
Wenn mehrere Personen im Mietvertrag als Hauptmieter stehen (z. B. Ehepaare oder WGs), müssen auch alle die Kündigung unterschreiben. Eine Kündigung von nur einem Mieter ist unwirksam. Wollen nur einzelne Personen ausziehen, muss der Mietvertrag in Absprache mit dem Vermieter geändert werden.
Häufige Fragen zur Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Muss ich die Wohnung streichen?
Nur wenn eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Vertrag steht und Renovierungsbedarf besteht. Starre Fristenpläne sind meist unwirksam. Beim Einzug unrenoviert übernommene Wohnungen müssen meist nicht renoviert zurückgegeben werden.
Wie übergebe ich die Wohnung korrekt?
Machen Sie unbedingt ein Übergabeprotokoll! Halten Sie darin Zählerstände und den Zustand der Wohnung (Mängel, Schäden) fest. Lassen Sie das Protokoll vom Vermieter unterschreiben. Das schützt vor nachträglichen Forderungen.