Die Kündigungsfrist für separat gemietete Stellplätze und Garagen beträgt drei Monate zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 580a Abs. 1 BGB); bei Eingliederung in einen Wohnraummietvertrag gelten die strengeren Wohnraummietrechtsvorschriften (§ 573c BGB).
Über Kündigung Stellplatz/Garage
Die Kündigung eines Stellplatz- oder Garagenmietvertrags in Deutschland hängt maßgeblich davon ab, ob dieser eigenständig oder als Teil eines Wohnraummietvertrags besteht. Bei getrennten Verträgen gelten weniger strenge Schutzvorschriften als im Wohnraummietrecht, was sowohl Mietern als auch Vermietern mehr Flexibilität bei der Kündigung einräumt. Die rechtliche Grundlage bilden die allgemeinen mietrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 535 ff.. Eine wirksame Kündigung erfordert stets die Einhaltung der Formvorschriften und Fristen.
Wichtige Zahlen und Fakten
- Bei getrennten Garagenmietverträgen: Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats (dreimonatige Frist)
- Für Mieter einer separaten Garage: gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gemäß § 580a BGB; für Vermieter gestaffelt nach Mietdauer (0-5 Jahre: 3 Monate, 5-8 Jahre: 6 Monate, über 8 Jahre: 9 Monate)
- Wird die Garage zusammen mit einer Wohnung in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gelten dieselben Kündigungsfristen wie für die Wohnung gemäß § 573c BGB
- Bei separaten Stellplatz-/Garagenmietverträgen benötigen Mieter und Vermieter keinen Kündigungsgrund; die Kündigung sollte schriftlich erfolgen
Das sollten Sie wissen
- Die gesetzliche Kündigungsfrist für separat gemietete Stellplätze oder Garagen beträgt in der Regel drei Monate; die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats erfolgen.
- Ist der Stellplatz oder die Garage Teil eines einheitlichen Wohnraummietvertrags, kann keine separate Teilkündigung erfolgen; in diesem Fall gelten die strengeren Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts für das gesamte Mietverhältnis.
- Bei separaten Stellplatz- oder Garagenmietverträgen ist für eine ordentliche Kündigung weder seitens des Mieters noch des Vermieters ein besonderer Kündigungsgrund erforderlich.
- Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und das Mietobjekt sowie das gewünschte Beendigungsdatum klar benennen; ein Versand per Einschreiben wird zur Beweissicherung empfohlen.
Häufige Fragen zur Kündigung Stellplatz/Garage
Welche Kündigungsfristen gelten für einen Stellplatz oder eine Garage?
Für einen separat gemieteten Stellplatz oder eine Garage gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Ist der Stellplatz jedoch zusammen mit einer Wohnung in einem einheitlichen Mietvertrag enthalten, so ist eine separate Kündigung nicht möglich, und es gelten die Kündigungsfristen für die Wohnung.
Kann der Vermieter einen Stellplatz oder eine Garage separat kündigen, wenn ich auch die Wohnung von ihm miete?
Dies hängt davon ab, ob Wohnung und Stellplatz/Garage als eine rechtliche Einheit vermietet wurden. Sind sie in einem gemeinsamen Vertrag zusammengefasst, ist eine separate Kündigung des Stellplatzes/der Garage durch den Vermieter in der Regel unzulässig. Bei zwei rechtlich getrennten Mietverträgen ist eine separate Kündigung des Stellplatzes/der Garage jedoch möglich.
Brauche ich einen Grund, um meinen Stellplatz oder meine Garage zu kündigen?
Für die ordentliche Kündigung eines separat gemieteten Stellplatzes oder einer Garage müssen weder Mieter noch Vermieter einen besonderen Grund angeben. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Wohnraummietrecht.
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, für die Kündigung eines Stellplatz- oder Garagenmietvertrags ist die Schriftform dringend empfohlen, um rechtlich verbindlich zu sein. Das Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie die genaue Bezeichnung des Mietobjekts und das gewünschte Beendigungsdatum.
Was passiert, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird?
Wird die vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten, wird die Kündigung in der Regel erst zum nächstmöglichen Termin wirksam. Dies kann zu zusätzlichen Mietzahlungen und Verpflichtungen führen, bis der Vertrag ordnungsgemäß beendet ist.