Mieter haben gemäß § 259 BGB ein gesetzliches Recht auf Einsicht in die Originalbelege der Nebenkostenabrechnung zur Überprüfung der Richtigkeit; eine Verweigerung berechtigt zur Zurückhaltung der Zahlung.[5]
Über Einsicht Nebenkosten
Mieter in Deutschland haben ein gesetzliches Recht, Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Belege und Rechnungen zu nehmen, um deren Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen. Dieses Einsichtsrecht dient der Transparenz und ermöglicht es Mietern, abgerechnete Kosten mit den tatsächlichen Ausgaben abzugleichen. Eine Verweigerung der Belegeinsicht durch den Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung anfechtbar machen und begründet ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters hinsichtlich etwaiger Nachforderungen. Seit dem 01.01.2025 dürfen Vermieter die Belege auf Verlangen auch elektronisch bereitstellen, das grundsätzliche Recht auf Einsicht in die Originale bleibt jedoch bestehen.
Wichtige Zahlen und Fakten
- Mieter haben ein uneingeschränktes Recht auf Einsicht in die Originalbelege der Nebenkostenabrechnung.
- Das Recht auf Belegeinsicht ergibt sich aus § 259 BGB und umfasst Rechnungen, Ableseprotokolle, Verträge und Zahlungsbelege.
- Bei Verweigerung der Einsicht besteht ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters für Nachforderungen.
- Die Einsicht erfolgt in den Räumen des Vermieters oder Bevollmächtigten; keine Pflicht zur Zusendung von Kopien außer bei preisgebundenem Wohnraum (§ 29 NMV).
Häufige Fragen zur Einsicht Nebenkosten
Innerhalb welcher Frist muss ich die Belegeinsicht verlangen?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Anspruch auf Belegeinsicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung geltend zu machen. Das Recht verjährt jedoch erst mit Ablauf der 12-monatigen Widerspruchsfrist nach Erhalt der Abrechnung.
Kann ich Kopien der Belege erhalten oder müssen mir diese zugesandt werden?
Mieter haben primär das Recht auf Einsicht in die Originalbelege. Eine Zusendung von Kopien muss vom Vermieter nicht unaufgefordert erfolgen. Werden Kopien gewünscht oder ist die Einsicht vor Ort unzumutbar, können diese gegen Übernahme der Kosten für Kopien und Porto angefordert werden.
Welche Unterlagen kann ich einsehen?
Das Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, die der Erstellung der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsbelege, Verträge mit Dienstleistern, Ableseprotokolle und Verbrauchswerte.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Belegeinsicht verweigert?
Verweigert der Vermieter die Belegeinsicht oder stellt er sie nicht in ausreichender Form zur Verfügung, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der geforderten Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung zu. Zudem kann eine Klage auf Belegeinsicht eingereicht werden.
Muss ich eine Nachzahlung leisten, auch wenn ich die Abrechnung noch prüfen möchte?
Entdeckt der Mieter formelle Fehler in der Abrechnung oder wird ihm die Belegeinsicht verwehrt, besteht keine Zahlungspflicht für die Nachforderung. Es ist jedoch ratsam, bei Unsicherheiten eine Nachzahlung unter Vorbehalt zu leisten, um einen Zahlungsverzug und mögliche Kündigungen zu vermeiden.