Anforderung Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

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Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Mieters auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (BGH, Urteil VIII ZR 238/08 vom 30.9.2009)[1][2]. Alternativen wie Kontoauszüge oder Quittungen nach § 368 BGB sind möglich[2][3].

Rechtsgrundlage: § 368 BGB

Über Anforderung Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein vom bisherigen Vermieter ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass keine ausstehenden Mietzahlungen bestehen. Sie dient neuen Vermietern zunehmend als wichtiger Nachweis der Zahlungszuverlässigkeit und zur Risikominimierung bei der Auswahl potenzieller Mieter. Obwohl es keine gesetzliche Pflicht zur Vorlage gibt, kann eine solche Bescheinigung die Chancen auf eine neue Wohnung, insbesondere in begehrten Wohnlagen, erheblich verbessern. Sie fungiert als eine Art Referenz und erleichtert die Bonitätsprüfung durch den zukünftigen Vermieter.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • BGH hat keinen Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung anerkannt (Urteil VIII ZR 238/08 vom 30.9.2009).
  • Mieter haben Anspruch auf Quittungen gemäß § 368 BGB für geleistete Zahlungen.

Das sollten Sie wissen

  • Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sollte üblicherweise Name und Anschrift des Mieters und Vermieters, die Adresse des Mietobjekts, die Mietdauer, eine Bestätigung über pünktliche und vollständige Mietzahlungen sowie die Angabe etwaiger Mietschulden enthalten, ergänzt durch Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters.
  • Trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ein wertvolles Dokument, das die Verhandlungsposition des Mieters auf dem Wohnungsmarkt stärkt und Vertrauen beim neuen Vermieter schafft.

Häufige Fragen zur Anforderung Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Muss der Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen?

Nein, Vermieter sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Nach herrschender Rechtsprechung besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (§ 368 BGB).

Welche Alternativen gibt es, wenn der Vermieter die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verweigert?

Mieter können als Alternativen ihre Kontoauszüge vorlegen, auf denen die Mietzahlungen ersichtlich sind (wobei nicht relevante Buchungen geschwärzt werden sollten), oder Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen gemäß § 368 BGB anfordern.

Was sollte eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beinhalten?

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sollte die persönlichen Daten des Mieters und des Vermieters, die Adresse des Mietobjekts, die Dauer des Mietverhältnisses, eine Bestätigung der fristgerechten und vollständigen Mietzahlungen sowie einen Hinweis auf bestehende oder nicht bestehende Mietschulden enthalten. Des Weiteren gehören Ort, Datum und die Unterschrift des Vermieters dazu.

Darf der Vermieter für die Ausstellung der Bescheinigung Geld verlangen?

Ja, der Vermieter kann für die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eine angemessene Gebühr verlangen, auch wenn viele Vermieter diese oft kostenfrei ausstellen. Üblich sind dabei Kosten von etwa 50 Euro (§ 368 BGB).

Wie wichtig ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für Mieter bei der Wohnungssuche?

Obwohl rechtlich nicht vorgeschrieben, ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für Mieter ein sehr hilfreiches Dokument. Sie verbessert die Chancen bei der Wohnungssuche erheblich, da sie neuen Vermietern die Zahlungszuverlässigkeit des Mieters belegt und somit Vertrauen schafft (§ 368 BGB).