Rückerstattung Konzert (Verlegung)

Editor

Ihre Daten

Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
SSL Verschlüsselt
Server in Deutschland
Nutzung ohne Gewähr
Redaktion Kündigungsvorlage.de

Bei Verlegung eines Konzerts besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, wenn der neue Termin für den Käufer unzumutbar ist (§ 326 Abs. 1 BGB i.V.m. § 275 BGB). AGB-Klauseln, die dies ausschließen, sind häufig unwirksam (z. B. LG Hamburg, Az. 312 O 138/21).[1][6]

Über Rückerstattung Konzert (Verlegung)

Wenn ein Konzert oder eine Veranstaltung verschoben wird und der neue Termin für den Ticketkäufer unzumutbar ist oder nicht wahrgenommen werden kann, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rückgabe des Tickets bei einer bloßen Verlegung ausschließen, sind nach Ansicht der Verbraucherzentralen und der Rechtsprechung oft unwirksam. Der Vertragspartner hat sich beim Ticketkauf bewusst für ein Event an einem bestimmten Datum entschieden, was für den Vertrag bindend ist.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Veranstalter müssen Ticketpreise erstatten, wenn das Konzert nicht zum gebuchten Termin stattfindet und Rückerstattung verlangt wird.
  • Die Verjährungsfrist für Rückerstattungsansprüche beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist; Verkürzungen sind unzulässig.
  • Erstattung umfasst den vollen Ticketpreis inklusive Vorverkaufsgebühren.
  • Bei Verschiebung ist die Leistung unmöglich geworden (§ 275 BGB), sodass Rückerstattung nach § 326 BGB erfolgt.

Das sollten Sie wissen

  • Bei einer Konzertverlegung müssen Sie den Ersatztermin nicht akzeptieren, wenn er Ihnen nicht passt, und haben Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
  • Der Erstattungsanspruch richtet sich primär an den Veranstalter, auch wenn die Tickets über eine Vorverkaufsstelle erworben wurden. Viele Vorverkaufsstellen wickeln die Rückerstattung jedoch im Auftrag des Veranstalters ab.
  • Klauseln in AGB, die eine Rückerstattung bei Konzertverlegung generell ausschließen oder die Erstattung von Vorverkaufsgebühren verweigern, sind oft unwirksam.
  • Die Verjährungsfrist für Rückerstattungsansprüche beträgt in Deutschland drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (regelmäßige Verjährungsfrist). Veranstalter können jedoch kürzere Fristen für die Geltendmachung des Rücktrittsrechts setzen, deren Wirksamkeit im Einzelfall zu prüfen ist.

Häufige Fragen zur Rückerstattung Konzert (Verlegung)

An wen wende ich mich, um eine Rückerstattung zu beantragen?

Wenden Sie sich zuerst an die Stelle, bei der Sie das Ticket gekauft haben (z.B. Ticketplattform oder Vorverkaufsstelle). Diese wird entweder die Rückerstattung direkt vornehmen oder Sie an den Veranstalter verweisen, da dieser in der Regel der Vertragspartner ist.

Muss ich einen Gutschein anstelle einer Geldrückerstattung akzeptieren?

Ja, grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine monetäre Rückerstattung, wenn Ihnen der Ersatztermin nicht zusagt. Eine Gutscheinlösung wurde während der COVID-19-Pandemie eingeführt, diese Sonderregelung ist jedoch größtenteils ausgelaufen, und in der Regel besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Geldwertes.

Was passiert, wenn nur ein Künstler oder eine Band bei einem Festival ausfällt oder gewechselt wird?

Bei Festivals haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn nur einzelne Acts ausfallen oder das Line-up geändert wird, es sei denn, es handelt sich um den Headliner oder einen wesentlichen Bestandteil des vertraglich vereinbarten Programms, dessen Ausfall den Charakter der Veranstaltung erheblich ändert.

Gibt es Fristen für die Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs?

Veranstalter können Fristen für die Geltendmachung eines Rücktrittsrechts festlegen, die Sie beachten sollten. Die allgemeine Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche beträgt jedoch drei Jahre. Es wird dringend empfohlen, unverzüglich zu handeln und den Wunsch nach Rückerstattung frühzeitig mitzuteilen.

Können Vorverkaufsgebühren einbehalten werden?

Nach aktuellen Gerichtsurteilen dürfen Vorverkaufsgebühren nicht pauschal in den AGB ausgeschlossen und einbehalten werden, wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verlegt wird und der Kunde eine Rückerstattung verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Anbieter, die dies weiterhin tun.