Kündigung Lotto-Abo

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Redaktion Kündigungsvorlage.de

Die Kündigung von Lotto-Abos erfolgt je nach Anbieter online im Kundenkonto oder schriftlich, mit fristgerechten Bedingungen aus den AGB; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen gem. § 355 BGB i.V.m. § 312g BGB für 14 Tage. Es ist ratsam, eine Bestätigung einzuholen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Über Kündigung Lotto-Abo

Die Kündigung eines Lotto-Abos in Deutschland erfordert die Beachtung der individuellen Kündigungsfristen und -bedingungen des jeweiligen Anbieters. Während einige Online-Anbieter eine einfache Kündigung über das Kundenkonto ermöglichen, verlangen viele Lotteriegesellschaften eine schriftliche Kündigung per Brief oder E-Mail. Es ist essenziell, alle relevanten Vertragsdaten anzugeben und eine Kündigungsbestätigung einzuholen, um die fristgerechte Beendigung sicherzustellen. Für ungewollt am Telefon abgeschlossene Abos besteht in der Regel ein Widerrufsrecht.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Bei Tippland kann das Lotto-Abo mit einem Klick im Spielerkonto unter 'Teilnahme beenden' gekündigt werden, nach Ende der aktuellen Laufzeit (alle 4 Wochen) laufen keine weiteren Kosten an.
  • Bei LOTTO BW können Dauer-KliX und Jackpot-Jäger-Abos online im 'Mein Konto' nach Login gelöscht oder deaktiviert werden.
  • Bei LOTTO Berlin verlängert sich das ABO automatisch, wenn es nicht 3 Wochen vor Ablauf des Zahlungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
  • Bei unerwünschten Abos kann schriftlich widerrufen werden, z.B. per E-Mail oder Einschreiben, unter Nutzung von Vorlagen der Verbraucherzentrale.

Das sollten Sie wissen

  • Die Kündigungsfristen für Lotto-Abos variieren je nach Anbieter stark; diese müssen unbedingt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Lotterieanbieters entnommen werden.
  • Viele Online-Anbieter wie LOTTO24, Tippland oder Lottoland ermöglichen eine Kündigung direkt über das Kundenkonto im Bereich 'Meine Daueraufträge und Abos' oder 'Meine Spielscheine' mittels weniger Klicks.
  • Bei den meisten staatlichen Lotteriegesellschaften oder wenn eine Online-Kündigung nicht möglich ist, ist eine schriftliche Kündigung per Brief oder E-Mail unter Angabe der Kundennummer und/oder Spielauftragsnummer sowie der Unterschrift des Vertragsinhabers erforderlich.
  • Nach erfolgter Kündigung sollte immer eine Bestätigung vom Anbieter angefordert und aufbewahrt werden, um einen Nachweis über die fristgerechte Beendigung zu haben.

Häufige Fragen zur Kündigung Lotto-Abo

Wie kann ich mein Lotto-Abo kündigen?

Die Kündigung Ihres Lotto-Abos hängt vom Anbieter ab. Bei vielen Online-Anbietern können Sie das Abo direkt in Ihrem Spielerkonto unter den Einstellungen für Daueraufträge oder Abonnements beenden. Bei anderen Anbietern ist eine schriftliche Kündigung per Brief oder E-Mail mit Angabe Ihrer Vertragsdaten (Name, Adresse, Kundennummer, Spielauftragsnummer) notwendig.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Die Kündigungsfristen sind je nach Lotto-Anbieter unterschiedlich. Sie sollten diese unbedingt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Lotto-Abos oder direkt beim Anbieter prüfen. Häufig beträgt die Frist mehrere Wochen vor Ablauf des Zahlungszeitraums.

Was tun, wenn ich ein Lotto-Abo unwissentlich oder telefonisch abgeschlossen habe?

Wenn Sie ein Lotto-Abo unwissentlich oder telefonisch abgeschlossen haben, können Sie in der Regel Ihr gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend machen. Es ist ratsam, Ihre Bank zu kontaktieren, um unberechtigte Abbuchungen zu stoppen und gegebenenfalls eine Verbraucherschutzorganisation um Unterstützung zu bitten.

Kann ich einen einzelnen Lottoschein stornieren?

Nein, in der Regel ist es nicht möglich, einen bereits gekauften einzelnen Lottoschein zu stornieren. Ein Abo hingegen kann gemäß den jeweiligen Kündigungsfristen beendet werden.

Welche Informationen sollte eine Kündigung enthalten?

Eine Kündigung sollte immer Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kundennummer und/oder Spielauftragsnummer sowie das gewünschte Kündigungsdatum enthalten. Eine eigenhändige Unterschrift ist bei schriftlicher Kündigung per Brief empfehlenswert.