Die Kündigungsfrist für BahnCard 25/50 und Probe-BahnCard beträgt seit dem 9. Juli 2024 vier Wochen vor Laufzeitende (Textform ausreichend, § 126b BGB); frühere Sechswochenfrist war rechtmäßig (OLG Frankfurt, Az. 6 U 206/23). Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, was weiterhin angefochten wird (Gesetz für faire Verbraucherverträge).
Über Kündigung BahnCard
Die Kündigung einer BahnCard, ob BahnCard 25, 50 oder eine Probe-BahnCard, erfordert die Einhaltung spezifischer Fristen, da die Karten in der Regel als Jahresabonnement abgeschlossen werden. Eine nicht fristgerechte Kündigung führt zu einer automatischen Verlängerung des Abonnements um ein weiteres Jahr. Die Kündigung kann bequem in Textform, beispielsweise über das Online-Kundenkonto der Deutschen Bahn, per Kontaktformular, E-Mail oder Post erfolgen. Es ist wichtig, die individuelle Laufzeit der BahnCard zu beachten, die auf der Karte selbst oder im Kundenkonto vermerkt ist, um die Kündigungsfrist nicht zu versäumen.
Wichtige Zahlen und Fakten
- Kündigungsfrist für BahnCard 25/50 und Probe-BahnCard: 4 Wochen vor Laufzeitende für Verträge ab 9. Juli 2024.
- Sechswochenfrist war rechtmäßig; Textform (z.B. E-Mail) reicht, Schriftform mit Unterschrift nicht.
- Ohne Kündigung verlängert sich BahnCard automatisch um ein weiteres Jahr.
- Kündigung online über DB Kundenkonto möglich.
Das sollten Sie wissen
- Probe-BahnCards (25/50) müssen vier Wochen vor Ablauf ihrer dreimonatigen Gültigkeit gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung in eine reguläre BahnCard zu verhindern.
- Wenn eine BahnCard nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr (Ausnahme: BahnCard 100 mit Einmalzahlung).
- Die Kündigung kann in Textform erfolgen, zum Beispiel online über das DB Kundenkonto, das BahnCard-Service-Kontaktformular, per E-Mail an bahncard-service@bahn.de oder postalisch an DB Fernverkehr AG, BahnCard-Service, 60643 Frankfurt am Main.
- Eine BahnCard 100, die mit einer Einmalzahlung erworben wurde, läuft nach einem Jahr automatisch aus und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Die monatlich bezahlte BahnCard 100 verlängert sich nach dem ersten Jahr monatlich und kann dann auch monatlich gekündigt werden.
Häufige Fragen zur Kündigung BahnCard
Wie kündige ich meine BahnCard online?
Sie können Ihre BahnCard online kündigen, indem Sie sich in Ihr DB Kundenkonto einloggen, den Menüpunkt „BahnCard“ auswählen und anschließend auf „Optionen“ klicken. Falls die Kündigung möglich ist, finden Sie dort den Button „BahnCard kündigen“ und erhalten nach Bestätigung eine Kündigungsbestätigung per E-Mail.
Welche Kündigungsfrist gilt für die BahnCard 25 oder BahnCard 50?
Für die BahnCard 25 und BahnCard 50 gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen vor dem Ende der zwölfmonatigen Vertragslaufzeit. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich Ihre BahnCard automatisch um ein weiteres Jahr.
Muss ich meine Probe-BahnCard kündigen?
Ja, die Probe-BahnCard 25 und Probe-BahnCard 50 müssen bis zu vier Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Andernfalls verlängert sie sich automatisch in ein Jahresabonnement der entsprechenden regulären BahnCard.
Muss die BahnCard 100 gekündigt werden?
Ja, eine BahnCard 100, die durch eine Einmalzahlung erworben wurde, läuft nach Ablauf der Gültigkeit von selbst aus und muss nicht gekündigt werden. Bei monatlicher Zahlung verlängert sie sich nach dem ersten Jahr um jeweils einen Monat und kann dann monatlich gekündigt werden.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Wenn die Kündigungsfrist für Ihre BahnCard (egal ob regulär oder Probe-BahnCard) verpasst wird, verlängert sich Ihr Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr zu den dann geltenden Konditionen, es sei denn, es handelt sich um eine einmalig bezahlte BahnCard 100.