Ein SEPA-Lastschriftmandat kann von Verbrauchern jederzeit und fristlos widerrufen werden (§ 675e BGB). Für bereits abgebuchte autorisierte Lastschriften besteht ein Widerspruchsrecht von 8 Wochen, bei unberechtigten Abbuchungen von 13 Monaten (§ 675x BGB).
Über Widerruf SEPA-Mandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt ein Unternehmen oder eine Person, fällige Beträge von Ihrem Konto abzubuchen und beauftragt gleichzeitig Ihre Bank, diese Abbuchungen auszuführen. Als Verbraucher haben Sie das Recht, ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit und fristlos zu widerrufen. Der Widerruf sollte idealerweise schriftlich erfolgen und sowohl dem Zahlungsempfänger als auch Ihrer Bank mitgeteilt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Widerruf des Mandats nicht automatisch den zugrunde liegenden Vertrag beendet. Nach dem Widerruf müssen Sie für die Begleichung zukünftiger Forderungen des Vertragspartners selbst Sorge tragen.
Wichtige Zahlen und Fakten
- Bei berechtigten/autorisierten SEPA-Lastschriften können Verbraucher innerhalb von 8 Wochen ab der Kontobelastung Rückbuchung verlangen
- Bei unberechtigten Lastschriften (z.B. Betrug, ohne gültiges Mandat) beträgt die Rückbuchungsfrist 13 Monate ab der Belastung
- Im SEPA-Basislastschriftverfahren (für Verbraucher) fällt das Erstattungsverlangen nicht in die Insolvenzmasse; der Insolvenzverwalter kann das Widerrufsrecht nicht pauschal ausüben
Das sollten Sie wissen
- Ein SEPA-Lastschriftmandat kann als Verbraucher jederzeit und fristlos widerrufen werden.
- Für berechtigte Lastschriften haben Sie ein Widerspruchsrecht von 8 Wochen ab dem Tag der Kontobelastung, um das Geld ohne Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen.
- Bei unberechtigten Lastschriften (z.B. ohne gültiges Mandat oder nach Widerruf des Mandats vor Abbuchung) beträgt die Frist für die Rückbuchung sogar 13 Monate ab dem Tag der Belastung.
- Ein schriftlicher Widerruf, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein an den Zahlungsempfänger, ist zur Nachweisbarkeit dringend empfohlen.
- Der Widerruf des SEPA-Mandats beendet nicht den zugrunde liegenden Vertrag; Sie müssen alternative Zahlungsmethoden vereinbaren, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Häufige Fragen zur Widerruf SEPA-Mandat
Kann ich ein SEPA-Mandat jederzeit widerrufen?
Ja, als Verbraucher können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat jederzeit und fristlos widerrufen.
Wie lange habe ich Zeit, eine Lastschrift zurückzubuchen?
Für autorisierte Lastschriften haben Sie 8 Wochen ab dem Tag der Kontobelastung Zeit, diese zurückzubuchen. Bei unberechtigten Lastschriften (z.B. ohne gültiges Mandat) beträgt die Frist 13 Monate ab dem Tag der Belastung.
Muss ich dem Zahlungsempfänger den Widerruf mitteilen?
Es ist dringend ratsam, den Widerruf schriftlich sowohl dem Zahlungsempfänger als auch Ihrer Bank mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden und einen Nachweis zu haben.
Führt der Widerruf des SEPA-Mandats zur Kündigung meines Vertrages?
Nein, der Widerruf des SEPA-Mandats beendet nur die Einzugsermächtigung. Der zugrunde liegende Vertrag bleibt bestehen, und Sie sind verpflichtet, alternative Zahlungsmethoden für zukünftige Forderungen zu finden.
Können Gebühren anfallen, wenn ich eine Lastschrift widerrufe?
Die Rückbuchung einer Lastschrift ist in der Regel kostenfrei. Wenn Sie jedoch eine berechtigte Lastschrift unberechtigt zurückbuchen, können Ihnen die dadurch entstehenden Kosten (Rücklastschriftgebühren) vom Gläubiger in Rechnung gestellt werden.