Kündigung Kreditkarte

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Redaktion Kündigungsvorlage.de

Gemäß § 675h Abs. 1 BGB kann der Karteninhaber einen Kreditkartenvertrag jederzeit kündigen, wobei eine vereinbarte Kündigungsfrist von mehr als einem Monat unwirksam ist; der Anbieter hat eine Mindestkündigungsfrist von zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB).[9]

Rechtsgrundlage: § 675h BGB, § 675h Abs. 1 BGB

Über Kündigung Kreditkarte

Die Kündigung einer Kreditkarte in Deutschland ist ein Prozess, der sorgfältiger Beachtung bedarf. Kreditkartenverträge werden üblicherweise mit der herausgebenden Bank geschlossen, nicht direkt mit den Kartengesellschaften wie Visa oder Mastercard, mit Ausnahme von American Express oder Diners Club. Sowohl der Karteninhaber als auch die Bank haben das Recht zur Kündigung. Gründe für eine Kündigung können vielfältig sein, von Unzufriedenheit über bessere Angebote bis hin zur Vermeidung unnötiger Gebühren für ungenutzte Karten. Es ist wichtig, den richtigen Zeitpunkt zu wählen und etwaige Mindestvertragslaufzeiten zu beachten.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Der Zahlungsdienstnutzer (Karteninhaber) kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen; eine vereinbarte Frist von mehr als einem Monat ist unwirksam.
  • Der Zahlungsdienstleister kann nur kündigen, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit läuft, mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten.
  • Im Voraus gezahlte Entgelte wie Jahresgebühren sind anteilig bis zum Beendigungstermin zu erstatten.

Das sollten Sie wissen

  • Die Kündigung ist stets an die herausgebende Bank zu richten (ausgenommen American Express und Diners Club, bei denen direkt der Kartenherausgeber kontaktiert wird).
  • Es wird dringend empfohlen, die Kündigung schriftlich, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, einzureichen, um einen Nachweis zu haben; das Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Daten wie Name, Anschrift, Kreditkartennummer, Gültigkeitsdauer und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten.
  • Vor der Kündigung müssen alle offenen Salden beglichen und vorhandenes Guthaben auf ein Girokonto überwiesen werden.

Häufige Fragen zur Kündigung Kreditkarte

Kann ich meine Kreditkarte jederzeit kündigen?

Ja, gemäß § 675h Abs. 1 BGB können Sie Ihren Kreditkartenvertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.

Bekomme ich die Jahresgebühr nach der Kündigung zurückerstattet?

Ja, in der Regel wird Ihnen die Jahresgebühr anteilig für den Zeitraum, in dem die Karte nach der Kündigung nicht mehr genutzt wird, zurückerstattet (§ 675h BGB).

Wie wirkt sich eine Kreditkartenkündigung auf meine SCHUFA aus?

Eine von Ihnen initiierte Kündigung einer gut geführten Kreditkarte kann sich geringfügig auf Ihren SCHUFA-Score auswirken, aber die Kündigung ungenutzter Karten kann vorteilhaft sein. Eine Kündigung durch die Bank aufgrund von Zahlungsrückständen wirkt sich hingegen negativ auf Ihre Bonität aus (§ 675h BGB).

Muss ich einen Grund für die Kündigung meiner Kreditkarte angeben?

Nein, grundsätzlich ist die Kündigung einer Kreditkarte ohne Angabe eines spezifischen Grundes gültig (§ 675h BGB).

Kann die Bank meine Kreditkarte kündigen?

Ja, die Bank kann den Kreditkartenvertrag ebenfalls kündigen, in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten bei einer ordentlichen Kündigung oder fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der das Vertrauensverhältnis schwerwiegend stört (§ 675h BGB).