Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nach § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) i.V.m. Rundfunkgebühren-Befreiungsverordnung (Rundfunkgebühren-BefreiungsVO) für Empfänger bestimmter Sozialleistungen und taubblinde Personen möglich und erstreckt sich auf Haushaltsmitglieder; sie muss beantragt werden und kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden[1][2][3].
Über Befreiung Rundfunkbeitrag
In Deutschland können sich bestimmte Personengruppen unter spezifischen Voraussetzungen von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen oder eine Ermäßigung erhalten. Dies betrifft hauptsächlich Empfänger von Sozialleistungen sowie Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen oder in besonderen Härtefällen. Die Befreiung muss aktiv beantragt werden und ist nicht automatisch, wobei sie sich bei erfolgreicher Beantragung auch auf im Haushalt lebende Partner und Kinder erstrecken kann. Eine Befreiung ist auch für eine Nebenwohnung möglich, wenn bereits für die Hauptwohnung Beiträge gezahlt werden.
Das sollten Sie wissen
- Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist vorrangig für Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, BAföG (wenn nicht bei den Eltern wohnend) sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich.
- Auch Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere Taubblinde oder Personen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis, können eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
- Die Befreiung kann bis zu drei Jahre rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, sofern die Voraussetzungen in diesem Zeitraum vorlagen.
- Für Personen, die keine der genannten Sozialleistungen beziehen, deren Einkommen die Bedarfsgrenze jedoch nur geringfügig (weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro) überschreitet, besteht die Möglichkeit einer Befreiung als besonderer Härtefall.
- Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingereicht werden, entweder über ein Online-Formular zum Ausdrucken oder über Vordrucke, die bei Sozialbehörden erhältlich sind. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise (z.B. Bescheid der Sozialbehörde, Schwerbehindertenausweis) beizufügen.
Häufige Fragen zur Befreiung Rundfunkbeitrag
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Vollständig befreit werden können Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG für auswärts Wohnende, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Taubblinde. Eine Ermäßigung ist für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis vorgesehen.
Wie beantrage ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Der Antrag muss schriftlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gestellt werden. Sie können das offizielle Online-Formular nutzen, es ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. Kopie des Leistungsbescheides oder Schwerbehindertenausweis) per Post einsenden.
Kann eine Befreiung rückwirkend erfolgen?
Ja, eine Befreiung kann bis zu drei Jahre rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung im betreffenden Zeitraum bereits vorlagen.
Was ist die Härtefallregelung beim Rundfunkbeitrag?
Die Härtefallregelung greift, wenn Ihr Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags (aktuell 18,36 Euro) überschreitet und Sie daher keine regulären Sozialleistungen erhalten. In solchen Fällen können Sie einen Härtefallantrag stellen.
Gilt die Befreiung nur für mich oder auch für andere Personen in meinem Haushalt?
In der Regel ja, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt in der Regel für die gesamte Wohnung und umfasst somit auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder unter 25 Jahren, die mit Ihnen im Haushalt leben. Auch weitere volljährige Mitbewohner können unter Umständen mit umfasst werden, wenn deren Einkommen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurde.