Kündigung Bausparvertrag

Editor

Ihre Daten

Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
SSL Verschlüsselt
Server in Deutschland
Nutzung ohne Gewähr
Redaktion Kündigungsvorlage.de

Die Kündigung eines Bausparvertrags ist jederzeit möglich, unterliegt jedoch vertraglich festgelegten Fristen von 3-6 Monaten in der Ansparphase gemäß ABB; vorzeitige Kündigungen führen zum Verlust staatlicher Förderungen und möglichen Gebühren. § 489 BGB gilt nur für die Darlehensphase.

Über Kündigung Bausparvertrag

Die Kündigung eines Bausparvertrags ist grundsätzlich jederzeit möglich, jedoch sind dabei wichtige Bedingungen und Fristen zu beachten, die in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der jeweiligen Bausparkasse festgelegt sind. Eine vorzeitige Kündigung, insbesondere in der Ansparphase, kann finanzielle Nachteile wie den Verlust staatlicher Förderungen und erhobene Gebühren mit sich bringen. Es ist ratsam, sich vor einer Kündigung umfassend bei der Bausparkasse oder einem unabhängigen Berater zu informieren, um die individuellen Konsequenzen abzuwägen. Ist der Vertrag bereits zuteilungsreif, handelt es sich eher um eine Abforderung des Guthabens, welche meist ohne zusätzliche Kosten möglich ist.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Kündigungsfrist in der Ansparphase beträgt üblicherweise 3-6 Monate gemäß ABB.
  • Bei vorzeitiger Kündigung in der Ansparphase gehen staatliche Förderungen wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage verloren, wenn Mindestfristen nicht eingehalten werden.
  • Abschlussgebühr wird bei Kündigung nicht erstattet und mindert das Guthaben.
  • Vorzeitige Auszahlung vor Fristablauf möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung (ca. 1% der Bausparsumme pro Monat).

Das sollten Sie wissen

  • Die übliche Kündigungsfrist für Bausparverträge in der Ansparphase liegt zwischen 3 und 6 Monaten, wie in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Bausparkasse festgelegt.
  • Bei einer vorzeitigen Kündigung können staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage verloren gehen, insbesondere wenn Mindestsparzeiten oder Verwendungszwecke nicht eingehalten werden.
  • Die bei Vertragsabschluss gezahlte Abschlussgebühr wird bei einer Kündigung des Bausparvertrags in der Regel nicht zurückerstattet und mindert somit das effektiv ausgezahlte Guthaben.
  • Bausparkassen können ihrerseits Bausparverträge kündigen, wenn diese seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif sind oder die Bausparsumme vollständig angespart bzw. überspart wurde.

Häufige Fragen zur Kündigung Bausparvertrag

Kann ich meinen Bausparvertrag jederzeit kündigen?

Ja, grundsätzlich können Sie Ihren Bausparvertrag jederzeit kündigen. Die genauen Kündigungsbedingungen und die zu beachtende Frist finden Sie jedoch in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) Ihres Vertrags.

Welche finanziellen Nachteile können bei einer Kündigung entstehen?

Bei einer Kündigung können staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage verloren gehen, und die ursprünglich gezahlte Abschlussgebühr wird nicht erstattet. Bei einer vorzeitigen Auszahlung vor Ablauf der Kündigungsfrist können zusätzlich Gebühren anfallen.

Muss ich meinen Bausparvertrag kündigen, wenn er zuteilungsreif ist?

Nein, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, müssen Sie ihn nicht zwingend kündigen. Sie können stattdessen einfach die Auszahlung Ihres angesparten Guthabens beantragen, was in der Regel ohne zusätzliche Kosten oder Nachteile erfolgt. Der Anspruch auf das zinsgünstige Darlehen entfällt, wenn Sie nur das Guthaben abrufen.