Antrag auf Stundung

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Eine Stundung ist ein Zahlungsaufschub, der gewährt wird, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeutet und der Anspruch nicht gefährdet ist (§ 222 AO). Stundungsbedürftigkeit (vorübergehender finanzieller Engpass) und Stundungswürdigkeit (unverschuldete Notlage) müssen nachgewiesen werden.

Über Antrag auf Stundung

Eine Stundung ist ein Zahlungsaufschub, den ein Gläubiger (z.B. Finanzamt, Bank, Vermieter) einem Schuldner gewähren kann, um die Fälligkeit einer Forderung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Sie ermöglicht dem Schuldner, einen vorübergehenden finanziellen Engpass zu überbrücken und den Eintritt von Zahlungsverzug sowie mögliche weitere Kosten oder Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Die Bewilligung einer Stundung erfolgt meist auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen, die eine erhebliche Härte für den Schuldner bei sofortiger Zahlung belegen müssen.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Eine Stundung erfordert den Nachweis, dass die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeutet – dies ist erfüllt, wenn durch die Zahlung die Existenz gefährdet wäre.
  • Der Antrag auf Stundung muss schriftlich gestellt werden (auch formlos möglich, aber in Schriftform erforderlich). Der Finanzamt erhält einen Vordruck, es geht aber auch ohne Formular.
  • Rückwirkende Stundungen sind nicht möglich – der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden.
  • Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung wie eine Hypothek, Verpfändung von Forderungen oder Bürgschaft verlangen, um den Steueranspruch abzusichern.
  • Stundungsbedürftigkeit ist erfüllt bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass, besonders wenn der Schuldner durch pünktliche Zahlung in ernste Zahlungsschwierigkeiten geraten würde oder seine Existenz gefährdet wäre.

Das sollten Sie wissen

  • Voraussetzungen: Eine Stundung wird in der Regel nur gewährt, wenn die sofortige Einziehung eine "erhebliche Härte" für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Dabei müssen oft Stundungsbedürftigkeit (finanzieller Engpass) und Stundungswürdigkeit (unverschuldet) nachgewiesen werden.
  • Antragstellung: Ein Stundungsantrag sollte schriftlich und rechtzeitig gestellt werden, idealerweise bevor die Zahlung fällig wird. Rückwirkende Stundungen sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Sicherheitsleistung: Insbesondere bei höheren Beträgen kann der Gläubiger eine Sicherheitsleistung verlangen, um den Anspruch abzusichern.

Häufige Fragen zur Antrag auf Stundung

Was ist eine Stundung?

Eine Stundung ist ein Zahlungsaufschub, bei dem Gläubiger und Schuldner vereinbaren, dass eine fällige Zahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden muss. Sie dient dazu, dem Schuldner in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten Zeit zu verschaffen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Antrag auf Stundung bewilligt werden?

Ein Antrag auf Stundung wird in der Regel bewilligt, wenn die sofortige Zahlung eine "erhebliche Härte" für den Schuldner darstellen würde und der Zahlungsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet ist. Dies setzt oft voraus, dass die Notlage unverschuldet ist (Stundungswürdigkeit) und die Zahlungsunfähigkeit vorübergehend besteht (Stundungsbedürftigkeit).

Fallen bei einer Stundung Zinsen oder andere Kosten an?

Ja, in den meisten Fällen fallen für den Stundungszeitraum Stundungszinsen an. Beim Finanzamt betragen diese derzeit 0,5 % pro Monat. Zudem können Gläubiger, insbesondere bei höheren Beträgen, eine Sicherheitsleistung verlangen.

Wie lange kann eine Stundung maximal dauern?

Die Dauer einer Stundung ist individuell und hängt von der Vereinbarung ab. Im Steuerrecht wird eine Stundung meist für bis zu sechs Monate gewährt.

Was sollte ein Stundungsantrag beinhalten?

Ein Stundungsantrag sollte schriftlich erfolgen und die persönlichen Daten des Schuldners, Angaben zur betroffenen Forderung (Art, Fälligkeit, Höhe), eine detaillierte Begründung der Zahlungsschwierigkeiten und gegebenenfalls einen Vorschlag für einen Tilgungsplan enthalten.