Pflegezusatzversicherung

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Die Pflegezusatzversicherung ist eine private, freiwillige Zusatzversicherung zur Schließung der Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 127 SGB XI). Die staatlich geförderte Variante ('Pflege-Bahr') erhält 60 Euro jährliche Förderung bei mindestens 10 Euro monatlichem Eigenbeitrag und darf Wartezeiten bis zu fünf Jahren vorsehen.

Über Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung ist eine private, freiwillige Absicherung, die die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten im Pflegefall schließt. Sie ermöglicht es Versicherten, eine hohe Eigenbeteiligung bei Pflegekosten zu vermeiden und individuelle Pflegeleistungen zu finanzieren. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten deckt, ist eine private Vorsorge wichtig, um das eigene Vermögen und die Angehörigen zu entlasten. Es gibt verschiedene Arten, wie die Pflegetagegeldversicherung, die im Pflegefall ein fest vereinbartes Pflegegeld auszahlt.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Im Jahr 2020 hatten rund 921.000 Personen eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen.
  • Versicherte erhalten einen steuerfinanzierten Zuschuss von 5 Euro pro Monat (60 Euro jährlich), wenn sie eine durchschnittliche Monatsprämie von mindestens 10 Euro für die private Zusatzversicherung zahlen (§ 127 Abs. 1 SGB XI).
  • Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung können Versicherungsunternehmen eine Karenzzeit (Wartezeit) von bis zu fünf Jahren bis zum Beginn des Leistungsanspruchs vorsehen (§ 127 Abs. 2 SGB XI).
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Kosten im Pflegefall; eine private Pflegezusatzversicherung wird empfohlen, um die Versorgungslücke zu schließen.

Das sollten Sie wissen

  • Wartezeiten: Viele Tarife, insbesondere der staatlich geförderte Pflege-Bahr, haben eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren, bevor Leistungen im Pflegefall erbracht werden; bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit entfällt diese meist.
  • Gesundheitsfragen: Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist oft an die Beantwortung von Gesundheitsfragen gebunden, jedoch gibt es Tarife (z.B. Pflege-Bahr) ohne Gesundheitsprüfung, bei denen aber bestimmte Vorerkrankungen von Leistungen ausgeschlossen sein können.
  • Staatliche Förderung: Der sogenannte 'Pflege-Bahr' wird mit 60 Euro jährlich staatlich bezuschusst, wenn mindestens 10 Euro monatlicher Eigenbeitrag geleistet werden.
  • Kündigungsfristen: Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit kann eine Pflegezusatzversicherung in der Regel mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden; bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Beiträge zur Pflegezusatzversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen oft bereits durch die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.

Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung

Muss ich meine gesetzliche Pflegeversicherung kündigen, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen?

Nein, die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland verpflichtend und die private Pflegezusatzversicherung dient lediglich als Ergänzung zur Schließung der Versorgungslücke.

Gibt es eine Wartezeit bei der Pflegezusatzversicherung?

Ja, bei vielen Tarifen gibt es Wartezeiten von bis zu fünf Jahren, bevor Leistungen im Pflegefall erbracht werden. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit in der Regel. Einige Tarife bieten auch den Verzicht auf Wartezeiten.

Kann ich Beiträge zur Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzen?

Ja, Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung können als 'sonstige Vorsorgeaufwendungen' in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. In der Praxis wirken sie sich jedoch oft nicht auf die Steuerlast aus, da die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen durch die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oft schon erreicht sind.

Was ist der 'Pflege-Bahr'?

Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, die eine jährliche Zulage von 60 Euro bietet. Charakteristisch sind der Kontrahierungszwang (Versicherer dürfen niemanden ablehnen) und der Verzicht auf Gesundheitsfragen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse.

Kann der Versicherer meine Pflegezusatzversicherung kündigen?

Grundsätzlich könnten Versicherer eine private Pflegezusatzversicherung während der ersten drei Jahre ordentlich kündigen. Viele gute Pflegetagegeldversicherungen verzichten jedoch in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf dieses Recht zum Vorteil des Versicherungsnehmers. Für die private Pflege-Pflichtversicherung ist eine Kündigung durch den Versicherer nur unter bestimmten, strengen Bedingungen möglich.