Moped / E-Scooter Versicherung

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Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Mopeds, Mofas, Roller und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter (über 6 km/h) gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und eKFV gesetzlich vorgeschrieben; das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis 28./29. Februar mit jährlich wechselnder Plakettenfarbe. Fahren ohne Schutz ist strafbar nach § 6 PflVG.

Über Moped / E-Scooter Versicherung

In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Mopeds, Mofas, Roller und E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt über ein jährlich wechselndes Kennzeichen für Mopeds/Mofas oder eine selbstklebende Plakette für E-Scooter/Segways. Das Versicherungsjahr beginnt stets am 1. März und endet am letzten Februartag des Folgejahres, wobei die Farbe des Kennzeichens bzw. der Plakette jährlich wechselt. Optional kann der Schutz durch eine Teilkaskoversicherung erweitert werden, die Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise durch Diebstahl, Brand oder Naturereignisse, abdeckt. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist strafbar und führt zu einer vollständigen Haftung für alle verursachten Schäden.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • E-Scooter schneller als 6 km/h benötigen eine Haftpflichtversicherung als Kraftfahrzeuge gemäß PflVG und eKFV.
  • Die Plakette muss jährlich erneuert werden, da kein Automatismus wie bei KFZ-Haftpflicht besteht.
  • Verstoß gegen PflVG führt zu Strafverfolgung und persönlicher Haftung für Schäden.
  • Teilkasko ist optional für Diebstahl, Vandalismus etc.

Das sollten Sie wissen

  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Mopeds, Mofas, Roller und E-Scooter in Deutschland gesetzlich verpflichtend.
  • Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres; ein neues Versicherungskennzeichen oder eine neue Plakette mit jährlich wechselnder Farbe ist ab dem 1. März zwingend erforderlich. Für das Verkehrsjahr 2026/2027 ist die Kennzeichenfarbe Schwarz.
  • Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann und zur vollen persönlichen Haftung für alle verursachten Schäden führt.
  • Eine Teilkaskoversicherung ist ratsam, um Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel oder Kollisionen mit Tieren abzudecken.
  • Das Versicherungskennzeichen oder die Plakette kann bequem online beim Versicherer beantragt und in der Regel per Post zugestellt werden.

Häufige Fragen zur Moped / E-Scooter Versicherung

Ist eine Versicherung für Moped oder E-Scooter in Deutschland Pflicht?

Ja, für Mopeds, Mofas, Roller und E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h) ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen.

Wie lange ist das Versicherungskennzeichen gültig und wann muss es gewechselt werden?

Das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette ist immer für ein Verkehrsjahr gültig, das vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres dauert. Jedes Jahr zum 1. März muss ein neues Kennzeichen mit wechselnder Farbe angebracht werden.

Was passiert, wenn ich ohne gültiges Versicherungskennzeichen fahre?

Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Zudem haftet man im Schadensfall vollständig für alle verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Welche Leistungen umfasst die Moped- bzw. E-Scooter-Versicherung?

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Eine optionale Teilkaskoversicherung schützt zusätzlich vor Schäden am eigenen Fahrzeug, wie Diebstahl, Brand, Naturereignissen (Sturm, Hagel) und Kollisionen mit Tieren.

Können auch andere Personen meinen versicherten E-Scooter fahren?

Ja, der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt in der Regel auch, wenn andere berechtigte Personen den E-Scooter fahren. Wichtig ist, dass der Halter eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.