Die Glasversicherung ist eine optionale Allgefahren-Zusatzversicherung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die Bruchschäden an fest verbundenen Glasflächen unabhängig von der Ursache (außer Vorsatz) abdeckt; geregelt in den AGlB und §§ VVG (z. B. § 11 AGlB für Naturalersatz). Hausrat/Wohngebäudeversicherungen decken Glasschäden nur bei spezifischen Gefahren wie Sturm oder Einbruch.
Über Glasversicherung
Die Glasversicherung, oft als Glasbruchversicherung bezeichnet, ist eine optionale Zusatzversicherung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Sie deckt die Kosten für Bruchschäden an fest mit dem Gebäude oder Mobiliar verbundenen Glasflächen ab, unabhängig von der Ursache des Schadens. Hierzu zählen in der Regel Fenster, Türen, Duschkabinen, Spiegel, Möbelglas sowie Ceran- oder Induktionskochfelder. Im Gegensatz dazu sind reine Oberflächenschäden wie Kratzer, Verschleiß oder Glas von Alltagsgegenständen sowie vorsätzlich verursachte Schäden üblicherweise nicht versichert. Sie schließt die Lücke, da die primären Versicherungen Glasbruch oft nur bei bestimmten Gefahren wie Sturm oder Feuer abdecken.
Wichtige Zahlen und Fakten
- 2022: Ca. 50.000 versicherte Glasschäden mit durchschnittlicher Schadenhöhe von 516 Euro, insgesamt 30 Mio. Euro Leistungen.
- Glasversicherung als Naturalersatzversicherung: Versicherer ersetzt durch Liefern und Montieren gleicher Art und Güte (§ 11 AGlB).
- Versichert: Gebäude- und Mobiliarverglasungen gegen Bruchschäden (z. B. Fenster, Türen, Ceranfelder); ausgeschlossen: optische Gläser, Hohlgläser, Handspiegel, Displays (AGlB § 3 Nr. 3).
Das sollten Sie wissen
- Die Glasversicherung deckt primär bruchbedingte Schäden ab, bei denen Glas zerbricht, zerspringt oder einen durchgehenden Sprung aufweist.
- Kündigungsfristen variieren; eine ordentliche Kündigung ist meist mit einer Frist von einem oder drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode möglich, eine außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall oder einer Prämienerhöhung.
- Nicht versichert sind typischerweise optische Gläser (z.B. Brillen), Hohlgläser (z.B. Vasen, Trinkgläser), Geschirr, Handspiegel und Schäden an Glas als Teil elektronischer Geräte.
Häufige Fragen zur Glasversicherung
Ist eine Glasversicherung immer notwendig?
Nein, eine Glasversicherung ist eine Zusatzversicherung. Eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung deckt Glasschäden in der Regel nur ab, wenn diese durch bestimmte versicherte Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer oder Einbruchdiebstahl entstanden sind. Für Glasbruchschäden durch Unachtsamkeit oder Eigenverschulden ist eine separate Glasversicherung sinnvoll.
Welche Arten von Glas sind typischerweise versichert?
Grundsätzlich sind alle bruchgefährdeten Glasflächen versichert, die fest mit dem Gebäude (z.B. Fenster, Türen, Duschkabinen, Wintergärten) oder dem Mobiliar (z.B. Glastische, Vitrinen, Spiegel) verbunden sind. Viele Tarife schließen auch Glaskeramik-Kochflächen und gegebenenfalls Aquarien oder Terrarien ein.
Was wird von einer Glasversicherung normalerweise nicht abgedeckt?
In der Regel nicht versichert sind reine Oberflächenschäden wie Kratzer oder Absplitterungen ohne vollen Bruch, Verschleißschäden sowie Glas von Alltagsgegenständen wie Trinkgläsern, Vasen, Flaschen, Lampenschirmen oder Brillen. Auch vorsätzlich verursachte Schäden sind ausgeschlossen.
Wie kann ich eine Glasversicherung kündigen?
Die Kündigung kann ordentlich mit einer Frist von meist einem oder drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Umständen möglich, beispielsweise nach einem Versicherungsfall, einer Prämienerhöhung durch den Versicherer oder innerhalb einer vierzehntägigen Widerrufsfrist bei Neuabschluss.