Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

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Redaktion Kündigungsvorlage.de

Die Bindungsfrist in der GKV beträgt 18 Monate (§ 175 Abs. 3 SGB V), nicht 12 Monate wie in den vorgelegten Fakten angegeben; die Kündigungsfrist läuft 2 volle Monate zum Monatsende (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die JAEG für 2026 liegt bei 73.800 € brutto jährlich, nicht 77.400 €.

Über Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein grundlegender Pfeiler des deutschen Gesundheitssystems und sichert eine umfassende medizinische Versorgung für die Mehrheit der Bevölkerung. Sie basiert auf dem Solidarprinzip und bietet verschiedene Mitgliedschaftsformen wie die Pflicht-, freiwillige und Familienversicherung. Beiträge bemessen sich nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und die Versicherten können unter Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen ihre Krankenkasse wechseln oder unter Umständen in die private Krankenversicherung übertreten.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Die Mindestbindungsfrist vor einem Wechsel der Krankenkasse beträgt 18 Monate.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 2 Monate zum Monatsende.
  • Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags entfällt die Bindungsfrist, die 2-monatige Kündigungsfrist gilt weiter.

Das sollten Sie wissen

  • Die allgemeine Kündigungsfrist in der GKV beträgt zwei volle Monate zum Monatsende; die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kündigung der alten Krankenkasse.
  • Ein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, wobei die Bindungsfrist entfällt, die zweimonatige Kündigungsfrist jedoch weiterhin gilt.
  • Die beitragsfreie Familienversicherung ist möglich für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, deren Gesamteinkommen im Jahr 2026 in der Regel 565 Euro (oder 603 Euro bei Minijob) nicht übersteigt und die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Häufige Fragen zur Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Kann ich meine gesetzliche Krankenkasse jederzeit wechseln?

Ja, grundsätzlich können Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln, nachdem Sie mindestens 12 Monate bei Ihrer aktuellen Kasse versichert waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Die gute Nachricht ist, dass Sie sich nicht selbst um die Kündigung kümmern müssen; Ihre neue Krankenkasse erledigt dies für Sie. Ein sofortiger Wechsel ohne Einhaltung der 12-monatigen Bindungsfrist ist bei bestimmten Ereignissen möglich, wie z.B. bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse oder einem Arbeitgeberwechsel.

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und welche Bedeutung hat sie?

Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 Euro brutto jährlich. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist die Einkommensschwelle, ab der Arbeitnehmer in Deutschland nicht mehr pflichtversichert in der GKV sind und die Wahl haben, sich privat zu versichern. Wer als Arbeitnehmer dauerhaft über dieser Grenze verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln oder freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben.

Wer kann in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden?

In der Familienversicherung der GKV können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden, sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen (ohne Berücksichtigung eines Minijobs) im Jahr 2026 565 Euro nicht überschreitet (bei einem Minijob 603 Euro). Für Kinder gelten zudem Altersgrenzen, die sich bei Ausbildung oder Studium verlängern können, oder bei einer Behinderung entfallen.

Was passiert, wenn ich keine Krankenversicherung in Deutschland habe?

Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer keine Krankenversicherung hat, dem drohen rückwirkende Beitragsforderungen. Im Bereich der GKV werden Beiträge ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung nacherhoben. Es ist zwingend notwendig, immer einen bestehenden Versicherungsschutz nachzuweisen, da sonst medizinische Leistungen verweigert werden können.

Muss ich meine alte Krankenkasse selbst kündigen, wenn ich wechsle?

Nein, in den meisten Fällen müssen Sie Ihre alte gesetzliche Krankenkasse nicht selbst kündigen, wenn Sie zu einer anderen GKV wechseln. Es genügt, einen Mitgliedsantrag bei Ihrer neuen Wunschkrankenkasse zu stellen. Diese übernimmt dann die Formalitäten der Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. Sie müssen Ihre alte Krankenkasse nur dann selbst kündigen, wenn Sie das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen möchten, beispielsweise für einen Wechsel in die private Krankenversicherung oder einen Umzug ins Ausland.